UBER INKASSOBURO AARTSEN & SOMERS

– Gegrundet in 1990 und 25 Jahren inkasso-erfahrung in den Niederlanden und Belgium.

– Inkasso “ NO CURE NO PAY” d.h. unsere Provision ist völlig Erfolgsabhängig.

– Keine Jahresbeitrage, Aufnahmegebühren oder langfristige Vertragliche Bindungen.

– Die Inkasso-Forderungen werden nur von universitär qualifizierte Juristen (master) bearbeitet.

– Einzelforderungen als auch Mengeninkasso werden optimal verarbeitet, sowohl im B2B – als auch im B2C-Bereich.

– Interessante Konditionen im Forderungskauf.

– Auch für Titulierung von Ihren Forderungen; Auch beim streitigen Verfahrens.

– Mitglied von der N.V.R.A. (Nederlandse Vereniging van Rechtskundig Adviseurs).

AARTSEN & SOMERS:

Stijn Buysstraat 38

6512 CR Nijmegen, Nederland

Tel : 003124-3600­234

Fax : 003124-3600142

E-mail : info@aartsensomers.nl

Website : www.aartsensomers.nl

INKASSO-BEDINGUNGEN AARTSEN & SOMERS

EINZIEHUNGSGEBÜHREN:

Aartsen & Somers bemüht sich – in Zusammenhang mit Kosten- und Zeitersparung – um Forderungen ein zu kassieren ohne gericht­liche Massnahmen zu treffen. Dies oft mit gutem Erfolg. In diesem Fall wird unterstehenden Provision in Rechnung ge­stellt.

Die Provision (beim Privatier + 21 % Mehrwehrtsteuer) beträgt über das eingezogene Betrag:

über die erste € 3.000,- 20%

über das Weitere bis € 6.000,- 12%

über das Weitere bis € 15.000,- 8%

über das Weitere bis € 60.000,- 5%

über das Weitere 3%

Die Provision beträgt mindestens € 25,- (exkl. evt. Mehrwehrtsteu­er). Neben die Provision sind Sie nur die echten Drittkosten verschuldet (z.B. Auskunft Handelskammer € 2,65, Auskunft Gemeinde € 15,-, Auskunft Grundbuch € 9,-).

GERICHTLICHE MASSNAHMEN:

Sollte der Schuldner trotz unserer Inkassomassnahmen nicht zahlen, dann können wir – nach vorhergehender Einstimmung Ihrerseits – gerichtlichen Massnahmen durchführen. Dabei kann gedacht werden an ein Gerichtsverfahren, ein Ersuch zur Konkurseröffnung und gerichtli­che Beslagnahme.

Selbstverständlich werden Sie zuvor informiert über die Kosten von der gerichtlichen Massnahmen.